Nächtigungstaxe

Nächtigungstaxe € 2,50 pro Person und Nächtigung (Nicht-Kurortgemeinde)

Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die vom nächtigenden Gast zu entrichten ist und im Verhältnis 65% Land und 35% Gemeinde aufgeteilt ist.

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