Hundeabgabe

Nutzhunde: € 6,54
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 u. 3 NÖ Hundehaltegesetz € 80,--
alle übrigen Hunde: € 30,--
 
Die Hundeabgabe wird auf Grund des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979 eingehoben. Laut diesem Gesetz ist der Erwerb eines Hundes ab dem Alter von 3 Monaten auf dem Gemeindeamt zu melden. Der Hund erhält von der Gemeinde eine Hundemarke.
Chippen = Kennzeichnung und Registrierung von Hunden. Seit 30. Juni 2008 müssen laut Tierschutzgesetz alle Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet werden.
 
Die Entrichtung der Hundeabgabe ersetzt das Chippen eines Hundes nicht, das Chippen eines Hundes ersetzt die Entrichtung der Hundeabgabe nicht.

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