Aufschließungsabgabe


Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus der Wurzel der Fläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient.

Der Bauklassenkoeffizient wird von der Höhe des eingereichten Wohngebäudes abgeleitet.


Bauklasse I (Gebäudehöhe 0-5 Meter) Bauklassenkoeffizient: 1,00
Bauklasse II (Gebäudehöhe 5-8 Meter) Bauklassenkoeffizient: 1,25
Bauklasse III (Gebäudehöhe 8-11 Meter) Bauklassenkoeffizient: 1,50
Der Einheitssatz beträgt € 630,--

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